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Arbeiten in Österreich |
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Sie möchten in Österreich arbeiten? Österreich ist eine Alpenrepublik, welche insbesondere für Handwerker und Saisonkräfte in der Gastronomie als Arbeitsland interessant ist. Hier werden insbesondere in den Wintermonaten Aushilfskräfte für die Betreuung zahlreicher Wintersportgäste gesucht. Dies geht vom Hotel- und Gastronomiebereich bis zu Skilehrern und Animateueren. Gute Handwerker sind in Österreich, wie fast überall, für verschiedenste Tätigkeiten im Bereich des Bauhandwerks sowie der Montagen gesucht. Elektriker, Schweißer, Zimmerleute und Bauhandwerker finden hier fast immer einen Arbeitsplatz Viele Deutsche, welche im Handwerk arbeiten, sind in Zeitarbeitsfirmen beschäftigt. Dies bedeutet, ihr Arbeitgeber setzt sie bei verschiedenen Auftraggebern ein. Einreise nach Österreich In Österreich besteht Meldepflicht. Sie müssen sich bei einem Aufenthalt an einem Ort von länger als drei Tagen bei der zuständigen Behörde anmelden. Den Meldezettel erhalten sie bei den meisten Unterkünften welche sich auch um die Weiterleitung an die zuständigen Behörden kümmern, oder ihnen hierbei behilflich sind. Reise- und Übernachtungskosten Arbeiten in Österreich bedeutet oft länger von zu Hause weg zu sein. Unterkünften für in der Gastronomie Tätige werden in der Regel durch den Arbeitgeber bereitgestellt. Oft wird hierfür ein Entgelt gefordert, welches deutlich unter dem für eine frei angemieteten Unterkunft liegt. Reisekosten für An- und Abreise zum Arbeitsort in Österreich haben sie selbst zu tragen, es lohnt sich hierbei die Bildung von Fahrgemeinschaften. Arbeitszeit und Urlaub Die gewöhnliche Wochenarbeitszeit liegt bei 40 Stunden, wird jedoch infolge geltender Kollektivverträge vielfach verkürzt. Als normale Arbeitszeit gelten 8 Stunden täglich, wobei bei einem Arbeitstag von mehr als 6 Stunden täglich eine unbezahlte Pause von 30 Minuten gewährt werden muss. In Österreich besteht ein Urlaubsanspruch von mindestens 25 Werktagen jährlich. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Hierfür gibt es zusätzlich zum Grundgehalt einen Urlaubszuschuss vom Arbeitgeber sowie einen Weihnachtszuschuss. Beide Zuschüsse unterliegen einer geringeren Besteuerung als das normale Arbeitsentgelt. |
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