Fortbildung zum
Gabelstaplerfahrer gem. D 27 BGV
Die Firma Staplerservice Rüdersdorf
bietet gemeinsam mit dem Büro Berlin Brandenburg in
Rüdersdorf bei Berlin die Erstausbildung
zum Gabelstaplerfahrer zur Erlangung des Staplerscheins gem. BGV D27
an.
Die Zielgruppe
Diese Ausbildung richtet sich an alle
Personen, welche in ihrem Beruf mit Gabelstaplern zu tun haben und
noch nicht im Besitz der von der Berufsgenossenschaft geforderten
Erstausbildung, dem so genannten Staplerschein, sind. Dieser ist für
das Benutzen von Gabelstaplern in Unternehmen zwingend vorgeschrieben. Wir bieten diese Ausbildung auch für
komplette Teilnehmergruppen aus Unternehmen an. Hierfür können
separate Termine vereinbart werden. Bei Bedarf führen wir die
Ausbildung auch direkt im Unternehmen durch.
Warum eine Fortbildung?
Wer einen
Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, ist noch nicht allein deshalb
schon befähigt einen Gabelstapler, zu führen. Mit dem Gabelstapler
Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen
rangieren, zwischen Stapeln und Regalen zu fahren ist etwas ganz
anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Hinzu
kommt die andere Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse befindet
sich hinten; dies führt zu einem anderen Fahr- und Lenkverhalten. Die
Last liegt - im Unterschied zum Lastkraftwagen - vor dem Fahrer frei
auf den Gabelzinken. Und nicht zuletzt verlangt das
Standsicherheitsverhalten von Gabelstaplern eine andere Fahrweise als
beim Kraftfahrzeug. Einen Gabelstapler kann nur sicher bedienen, wer
entsprechende Kenntnisse hat und über praktische Übung verfügt. Eine
gründliche Ausbildung in Theorie und Praxis ist unerläßlich und auch
vom Gesetz her vorgeschrieben.
Der "Staplerschein"
Die Fahrerlaubnis für Gabelstaplerfahrer, der umgangssprachliche
Staplerschein, ist von der Berufsgenossenschaft für den Umgang mit
Gabelstaplern, auch innerhalb des eigenen Betriebsgeländes,
vorgeschrieben. Er setzt die Grundausbildung (Erstausbildung) voraus.
Diese Erstausbildung berechtigt, nach entsprechender Einweisung, jeden
Typ zu bedienen.
Die jährliche Unterweisung
Wer im Besitz des Staplerscheins ist, benötigt, damit dieser
weiterhin gültig bleibt, eine jährliche Unterweisung welche
nachzuweisen und auf dem Staplerschein zu vermerken ist.
Unterweisungen haben einen Umfang von ca. 2 -3 Stunden und behandeln
aktuelle Sicherheitsrelevante oder technische Neuerungen. Jährliche
Unterweisungen sind vom Gesetzgeher und den Berufsgenossenschaften
vorgeschrieben und durch den Inhaber des Staplerscheins nachzuweisen. Der Inhalt
der Ausbildung
Inhalte sind hierbei die notwendige
Theorie im Bereich Arbeitsschutz, Aufbau und Funktionsweise von
Gabelstaplern, sowie praktisches Erlernen des Umgangs, des Fahrens und
Bedienens von Gabelstaplern. Dabei wird in Gruppen mit max. 10
Teilnehmern gearbeitet. Am Abschluss der Fortbildung findet ein Test
statt. Dieser besteht aus einem theoretischem sowie einem praktischem
Teil. Bei bestandenem Test erfolgt die Aushändigung des
Staplerscheins.
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